Grillen auf dem Balkon – Was gilt es zu beachten?
Mal an der frischen Luft im gemütlichen Beisammensein Zeit verbringen und dabei vielleicht auch noch die eine oder andere gegrillte Delikatesse genießen – insbesondere in den warmen Sommermonaten möchte man das gelegentliche Grillerlebnis auf Balkonien natürlich nicht missen.
Doch wie sieht es da eigentlich mit der Rechtslage aus und was gilt es überhaupt beim sommerlichen Grillspaß auf dem Balkon zu beachten?
*Zur Empfehlung: Campingaz 4+1*
Hier ein kleiner Überblick über die Dos und Don’ts beim Grillen auf dem Balkon.
Seit jeher streiten sich jede Grillsaison erhitzt aufs Neue Grillverfechter und solche, die es vielleicht erst noch werden darüber, ob denn nun das Grillen auf einem offenen Balkon rechtlich überhaupt zulässig sei. Grundsätzlich gilt hier, dass das Grillen auf dem Balkon per se nicht verboten ist, solange es die Anwohner anliegender Wohnungen – also sprich über, unter oder direkt neben einem selbst – nicht belästigt.
Als Belästigung „geeignet“, wie es im juristischen Fachjargon so schön heißt, und somit unzumutbar sind zum Beispiel unangenehme Gerüche, die durch das Verdampfen von Ölen oder Fetten bei Kohlegrills entstehen können. Abhilfe kann hier ein gasbetriebener Grill schaffen.
Diese gibt es mittlerweile in den verschiedensten Formen und Ausführungen teilweise schon ab 400 Euro. Die Firma Char-Broil beispielsweise bietet hier günstige und solide Einsteigermodelle im mid-range Bereich an.
Der Kohlegrill
Auch kann die bei Kohlegrills übliche starke Rauchentwicklung ein Problem darstellen. Besonders dann, wenn man nicht in einer Penthouse-Wohnung lebt und über dem eigenen Balkon noch weitere Balkone sind. In dem Falle, wäre dann nicht nur der aufsteigende beißende Rauchgeruch problematisch. Sondern auch die Tatsache, dass es auf Grund des aufsteigenden Rauches zu Rußspuren auf der Unterseite des nächsthöheren Balkons kommen könnte.
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Auch in puncto Brandschutz haben Gasgrills natürlich die Nase vorn. Können hier doch im Gegensatz zu Kohlegrills mit offener Flamme keine unerwarteten Stichflammen entstehen, welche dann – zumindest in der Theorie – auf Nahestehendes übergreifen könnten.
Überhaupt sollte man auf dem Balkon ausschließlich auf gasbetriebene Grillwagen zurückgreifen.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Vorteilen, die ein Gasgrill zumindest im Freien gegenüber einem Kohlegrill mit sich bringt, lässt sich auch noch sagen, dass sich die Hitze bei erstgenannten deutlich schneller und einfacher regulieren lässt. Auch kann es günstig sein, den Qualm durch das Verwenden handelsüblicher Grillschalen respektive nicht brennbarere Alufolie einzudämmen.
Zu guter Letzt sollte man natürlich auch stets die Uhrzeit im Auge behalten.
Da mit einem gemütlichen Grillabend auf dem heimischen Balkon auch meist ein gewisser Lärmpegel einhergeht. Es sollte darauf geachtet werden, nicht unbedingt während der üblichen Ruhe- und Nachtzeiten zu grillen.
Das abendliche Grillerlebnis oder eine größere Zusammenkunft im Freien mit einem Gasgrill sollte unter der Woche gegen 22:00 Uhr beendet sein. Was allerdings die Regelmäßigkeit des Grillens auf dem Balkon anbelangt, so gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell sollte es aber zulässig sein, mindestens zweimal im Monat grillen zu dürfen.
Das solltest du beachten!
Nun, da jetzt eine allgemeine, knappe Zusammenfassung der gängigsten Don’ts erfolgte, kann jetzt das Do folgen.
Das wäre, sich trotz teilweise doch strikter Vorschriften und Regelungen nicht den Spaß am Grillen auf Balkonien rauben zu lassen. Grillbesteck und Grillbares herauszukramen und gemeinsam munter drauf los zu grillen!
*Zur Empfehlung: Campingaz 4+1*
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